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   VG Leipzig, 05.10.1994 - 3 K 1913/93   

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VG Leipzig, 05.10.1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,40758)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05.10.1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,40758)
VG Leipzig, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,40758)
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   VG Dresden, 08.03.1994 - 3 K 1913/93   

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VG Dresden, 08.03.1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,29766)
VG Dresden, Entscheidung vom 08.03.1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,29766)
VG Dresden, Entscheidung vom 08. März 1994 - 3 K 1913/93 (https://dejure.org/1994,29766)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Mitteilungspflicht der

    Die Anträge des Klägers wurden, soweit sie sich auf die Rückgabe des ehemaligen Bankhauses B.       & F.       OHG bezogen, durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 (3 K 1913/93, juris) abgelehnt.

    Die Revision rügt des Weiteren zutreffend die Feststellung des Berufungsgerichts, ein ursächlicher Zusammenhang einer (unterstellten) Mitteilung seitens der Beklagten sei mit der Kenntnis der durch Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 (3 K 1913/93, juris) - rechtskräftig - erfolgten Ablehnung der Anträge auf Rückübertragung des Bankhauses B.       & F.      OHG jedenfalls überholt gewesen.

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 83.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand; Zulassung

    4 1. Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 3 K 1913/93 geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 BVerwG 7 B 68.05 dargelegt hat.

    Sie stützt sich damit auf eine Voraussetzung, deren Vorliegen das Verwaltungsgericht wegen der von ihm angenommenen Bindung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 3 K 1913/93 gerade nicht festgestellt hat.

  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche

    Abgesehen davon sei durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 im Verfahren 3 K 1913/93 der Rückübertragungsantrag der B. & F. OHG i. L. rechtskräftig abgelehnt.

    32 e) Das angefochtene Urteil beruht schließlich nicht darauf, dass das Verwaltungsgericht die Reichweite der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 im Verfahren 3 K 1913/93 verkannt hat, wie der Beigeladene meint.

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 77.05

    Ausscheiden aus einer OHG im Wege der so genannten Arisierung; Verlust einer

    Dabei sei die Beteiligung Dr. F. an der OHG mit 50 % anzunehmen, weil sie in dieser Höhe durch Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 3 K 1913/93 rechtskräftig festgestellt worden sei.

    Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 3 K 1913/93 geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 BVerwG 7 B 68.05 dargelegt hat.

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 76.05

    Qualifizierung der Eigenschaft von Aktien als Vermögensgegenstand - Einordnung

    Dabei sei die Beteiligung Dr. Fr. an der OHG mit 50 % anzunehmen, weil sie in dieser Höhe durch Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 - 3 K 1913/93 - rechtskräftig festgestellt worden sei.

    a) Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 - 3 K 1913/93 - geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 68.05 - dargelegt hat.

  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 82.05

    Unredlichkeit eines Erwerbs als Folge der Verletzung einer DDR-Vorschrift -

    1. Soweit die Beschwerde die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und kausaler Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) in Bezug auf die vom Verwaltungsgericht angenommene Bindung an das rechtskräftige Urteil vom 8. März 1994 - 3 K 1913/93 - geltend macht, ist die Revision aus den Gründen nicht zuzulassen, die der Senat in seinem Beschluss vom 21. Februar 2006 - BVerwG 7 B 68.05 - dargelegt hat.
  • BVerwG, 21.02.2006 - 7 B 68.05

    Erwachsen einer Hilfsbegründung in materielle Rechtskraft - Umfang materieller

    Unbegründet ist die Rüge der Beschwerde, das Verwaltungsgericht habe den Umfang der materiellen Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 - 3 K 1913/93 - verkannt und zu Unrecht angenommen, dass die durch jenes Urteil abgelehnte Berechtigtenstellung der Alleinerbin von Dr. F., der Mutter und Rechtsvorgängerin des Klägers, in Bezug auf die OHG im vorliegenden Verfahren Bindungswirkung entfalte.
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